Corporate Governance

Die Raiffeisen Salzburg Invest GmbH (RSI) verfügt über eine Konzession zur Portfolioverwaltung. Im Rahmen dieser Tätigkeiten unterliegt die RSI der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Die RSI verfolgt als Vermögensverwalter eine ehrliche, nachhaltige, stets am Kundeninteresse orientierte Veranlagungspolitik.

Code of Conduct

Die RSI bekennt sich zu den Grundwerten der RBI-Gruppe, wie sie in ihrem Code of Conduct (CoC) beschrieben sind. Die RSI legt den Code of Conduct sinngemäß auch ihrer eigenen Tätigkeit zugrunde. Der Code of Conduct der RBI-Gruppe definiert die Grundwerte unseres Unternehmens und bildet das Fundament für unsere gesetzeskonforme und ethisch orientierte Unternehmenskultur. Er ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RBI-Gruppe bindend und gewährleistet, dass für unser geschäftliches und ethisches Verhalten höchste Standards eingehalten werden, die auf den folgenden Wertvorstellungen basieren:

  • Kundenorientierung

  • Professionalität

  • Qualität

  • Gegenseitiger Respekt

  • Initiative

  • Teamwork

  • Integrität

Das schließt Good Corporate Governance ein.

Nachhaltigkeitspolicy für Portfolioverwaltung der Raiffeisen Salzburg Invest GmbH

Erklärung zu Art. 3 und 4 Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Download Nachhaltigkeitspolicy
Download Kohlepolicy
Download Nuklear Policy
Download kontroverse Waffen
Download Principal Adverse Impacts

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Download Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen Vermögensverwaltung
Download Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren



Interessenkonflikte

Die RSI verfügt über eine eigene Compliance Organisation, zu deren Aufgaben es insbesondere zählt, die Abteilungen bei der Erkennung und Lösung von Interessenkonflikten zwischen der Gesellschaft und ihren Kunden bzw. zwischen den Kunden untereinander zu unterstützen, um eine Benachteiligung der Kunden durch derlei Interessenkonflikte auszuschließen. Eine Maßnahme, welche die Verhinderung von Interessenkonflikten unterstützt, ist u.a. die Etablierung von Vertraulichkeitsbereichen. Dadurch soll erreicht werden, dass compliance-relevante Informationen, die in einem bestimmten Bereich der RSI entstehen bzw. registriert werden, diesen grundsätzlich nicht verlassen und nur so weit wie für den üblichen Geschäftsablauf nötig verwendet werden. Vor dem Hintergrund der Vermeidung von Interessenkonflikten und Insidergeschäften wurden in der RSI spezielle Regelungen für Mitarbeitergeschäfte, also persönliche Transaktionen der Angestellten, definiert, die sich inhaltlich an den Standard Compliance Code der österreichischen Kreditwirtschaft anlehnen. Auch die Compliance Organisation der RSI wird auf jährlicher Basis von der Internen Revision geprüft. Die RSI hat eine Interessenkonflikts-Policy erstellt, die unsere Grundzüge zum Umgang mit Interessenkonflikten darstellt, potentielle Interessenkonflikte ausweist und den Umgang mit diesen skizziert.

Interessenkonflikts-Policy

Anlegerschutz

Die Raiffeisen Salzburg Invest GmbH erbringt keine Dienstleistungen, die das Halten von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Instrumenten von Kunden umfassen, sodass das Unternehmen diesbezüglich zu keiner Zeit Schuldner seiner Kunden werden kann.
Die Raiffeisen Salzburg Invest GmbH ist Gesellschafterin der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH.

Kontrolle

Die Tätigkeit der RSI sowie die Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Unternehmens wird laufend von der Internen Revision anhand eines jährlich aufgestellten Revisionsplans geprüft. Der Jahresabschluss wird unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes ebenfalls jährlich von einem Wirtschaftsprüfer geprüft, der bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Wirtschaftsprüfer erstellt auch eine Anlage zum Prüfungsbericht, die Aussagen über die Einhaltung der einschlägigen, gesetzlichen Aufsichtsnormen enthält und eine wichtige Grundlage für die Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die RSI darstellt.

Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der Raiffeisen Salzburg Invest GmbH ("RSI")

Den verbindlichen Rahmen für die Umsetzung der in Art 27 DelVO (EU) 2017/565 enthaltenen Vorgaben für die Vergütungspolitik und -praxis bilden die seitens RSI erlassenen Vergütungsrichtlinien. Die Vergütungsrichtlinien enthalten im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben insbesondere detaillierte Regelungen betreffend die allgemeine Vergütungspolitik, einschließlich Regeln zur angemessenen Festlegung fixer Gehälter und freiwilliger Altersversorgungsleistungen. Die Vergütungsrichtlinien enthalten weiter Vorgaben für die Auswahl des „Risikopersonals“ und spezielle Regeln bzgl. deren Vergütung.

Vergütungspolitik

Die Raiffeisen Salzburg Invest GmbH stellt sicher, dass ihre Vergütungspolitik Nachhaltigkeitsrisiken angemessen widerspiegelt. Die Vergütungsgrundsätze fördern daher in geeigneter Weise ein solides und wirksames Risikomanagement im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken. Gleichzeitig ist die Vergütungsstruktur so gestaltet, dass Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Nachhaltigkeitsrisiken vermieden werden, und mit risikoadjustierten Erfolgskennzahlen verknüpft. Dies erfolgt insbesondere durch die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Festlegung von Zielvorgaben im Rahmen des Performance-Management-Prozesses von Funktionen, die in den betroffenen Bereichen arbeiten.

Bandbreite marktüblicher Entgelte der Wertpapierfirmen

Die RSI weist darauf hin, dass auf der Website der FMA (www.fma.gv.at) regelmäßig Bandbreiten für marktübliche Entgelte der Wertpapierfirmen veröffentlicht werden.

Mitwirkungspolitik

Die Raiffeisen Salzburg Invest GmbH („Raiffeisen Salzburg Invest") ist als Vermögensverwalter gemäß § 185 Abs 1 Z 1 BörseG verpflichtet, eine Mitwirkungspolitik zu erstellen, in der beschrieben wird, wie die Raiffeisen Salzburg Invest GmbH ihre Mitwirkung als Aktionär in die Anlagestrategie integriert. Ein wesentlicher Teil der Mitwirkung besteht in der Ausübung der durch die Aktien vermittelten Stimmrechte.
Weiters ist die Raiffeisen Salzburg Invest GmbH gemäß § 185 Abs 1 Z 2 BörseG verpflichtet jährlich öffentlich bekanntzumachen, wie ihre Mitwirkungspolitik umgesetzt wurde.

Download Mitwirkungspolitik

Beschwerden

Die Raiffeisen Salzburg Invest GmbH ist gem. dem zwischen Ihnen als Vermögensverwaltungskunden und Ihrer Salzburger Raiffeisenbank abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrag als Erfüllungsgehilfe (=Vermögensverwalter) für die Raiffeisenbank tätig. Als Vermögensverwalter verfolgen wir im Auftrag Ihrer Raiffeisenbank eine ehrliche, nachhaltige, stets am Kundeninteresse orientierte Veranlagungspolitik. Sollten Sie dennoch Grund zu einer Anregung oder Beschwerde haben, ersuchen wir Sie, diese direkt an Ihre Raiffeisenbank zu richten. Anregungen oder Beschwerden, die Sie uns unter nachstehenden Kontaktmöglichkeiten zukommen lassen, werden wir umgehend an Ihre Raiffeisenbank weiterleiten und diese bestmöglich bei der Lösung zu Ihrem Anliegen unterstützen.

Schwarzstraße 13-15, 5020 Salzburg
Telefon: +43/662 8886 12500
Fax: +43/662 8886 12509
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